| Objekt Nr. 1407 |
Großes Grundstück bebaut mit kleinem Knusper-Häuschen,
- voll unterkellert
- genehmigter Bauantrag für ein ausgebautes Satteldach mit Erkern liegt vor |
| Ort |
91575 Windsbach OT. Bertholdsdorf |
| Wohnfläche |
z. Zt. ca. 37,7 m² im EG
geplant und genehmigt zusätzlich 35,6 m² im DG
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| Nutzfläche |
ca.40 m² Keller |
| Grund |
- 1264 m² - Eckgrundstück
- voll erschlossen
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| Lage / Infrastruktur |
- Das Grundstück liegt idyllisch in Bertholdsdorf, einem Ortsteil von Windsbach
- Dieses Plätzchen eignet sich für Menschen, die dem Leistungsstress unserer Zeit entkommen wollen, auf eine gute Infrastruktur und die Vorteile der Stadtnähe nicht verzichten wollen oder können
- Wohl fühlen werden sich sicher: - Freiberufler - Künstler - Naturliebhaber
Die unmittelbare Nähe zu Veitsaurach bietet eine Infrastruktur für die Belange des täglichen Lebens, sowie einen Kindergarten.
Die Grund-, Hauptschule und das Gymnasium befinden sich in Windsbach. Dorthin fahren selbstverständlich Schulbusse
Freizeitaktivitäten sind nicht nur durch die "grüne Lage", sondern auch durch das naheliegende Seengebiet gegeben
Reiter kommen z.B. in Rudelsdorf auf ihre Kosten |
| Ausstattung |
- Bebaut ist das Grundstück zur Zeit mit einem kleinen Häuschen in Massivbauweise mit einer Wohnfläche von 38 m², aufgeteilt in Wohnzimmer und 2 Schlafräume, Küche und Dusche / WC
- Das Haus kann angebaut, aufgestockt oder abgerissen werden.
- Für die Aufstockung liegt ein genehmigter Bauantrag vor
- Gasheizung mit Außentank |
| Sonstiges |
- Das Grundstück kann auch als Wochenend - Domizil genutzt werden |
| Baujahr |
1974 |
| Preis |
VB 94.000,00 € |
| Bezug / Bebaubar |
Kurzfristig möglich
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| Nebenkosten |
3,5 % Grunderwerbsteuer und die Kosten der notariellen Beurkundungen |
| Maklerprovision |
Der Käufer oder der im Interesse des Käufers handelnde Empfänger dieses Angebotes zahlt an uns incl. MWSt. 3,57% aus dem Gesamtkaufpreis, incl. sonstiger zur Übernahme des Objektes vereinbarter Leistungen.
Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluß eines privatrechtlichen oder notariellen Vertrages, auch wenn dieser über eine Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft oder eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma getätigt wird. Sie gilt erst dann als bezahlt, wenn sie dem Konto der Firma Schemmel, Schwanstetten gutgeschrieben ist. Zahlungen an Dritte gelten als nicht geleistet.
Nach § 242 BGB muss "Vorkenntnis" umgehend schlüssig nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit zum Erwerb dieses Objektes als bisher unbekannt gilt.
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| Dieses Exposé wurde nach Angaben des Verkäufers erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. |