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Familienfreundliche 4 Zimmer Wohnung mit Lift
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Objekt Nr. 1446 Familienfreundliche 4 Zimmer - Wohnung mit Lift.
Bei dieser Wohnung handelt es sich um eine Wohnung in der 2. Etage, die sowohl für Familien, als auch für Menschen geeignet ist, die wegen einer Behinderung einen ebenerdigen Zugang oder auch nur die Bequemlichkeit eines Liftes zu schätzen wissen.
Ort 90596 Schwanstetten - Schwand
Wohnfläche ca. 98 m² - s. Grundriss
Nutzfläche ca. 8 m² Kellerabteil
Lage / Infrastruktur - gute Infrastruktur
- Busanbindung nach Nürnberg, Schwabach und Roth in fußläufiger Entfernung
- der "Margaretenhof" beinhaltet Bäcker, Metzger, Zahnarzt, Geschenkeladen etc. - eine Bank, ein Fitness-Center mit Schwimmbad befindet sich ebenfalls in nächster Nähe
- für Familien mit Kindern ist durch mehrere Kindergärten und die Grundschule auch gesorgt
Ausstattung - Fliesen - Laminat u. Teppichboden im Wohnbereich
- Bad und Küchenbereich gefliest
- offene Einbauküche
- weiße Kunststoff-Fenster mit Rollos
- Bad mit Badewanne und Dusche und WC
- separates Gäste-WC
- Zentralheizung
- Balkon
- Lift
Sonstiges Die Waschmaschine kann im Badezimmer aufgestellt werden
Nutzfläche, Gemeinschaftsräume zur Wohnung gehört selbstverständlich ein Kellerabteil
Garage / Stellplatz Außenstellplatz
Baujahr 1992
Preis 149.000,-- €
Nebenkosten 3,5 % Grunderwerbsteuer und die Kosten der notariellen Beurkundungen
NME / Hausgeld 270,-- € Hausgeld
Verfügbarkeit Die Wohnung kann kurzfristig besichtigt und auch bezogen werden
Maklerprovision
Der Käufer oder der im Interesse des Käufers handelnde Empfänger dieses Angebotes zahlt an uns incl. MWSt. 3,57 % aus dem Gesamtkaufpreis, incl. sonstiger zur Übernahme des Objektes vereinbarter Leistungen.
Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluß eines privatrechtlichen oder notariellen Vertrages, auch wenn dieser über eine Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft oder eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma getätigt wird. Sie gilt erst dann als bezahlt, wenn sie dem Konto der Firma Schemmel, Schwanstetten gutgeschrieben ist. Zahlungen an Dritte gelten als nicht geleistet.
Nach § 242 BGB muss "Vorkenntnis" umgehend schlüssig nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit zum Erwerb dieses Objektes als bisher unbekannt gilt.
Dieses Exposé wurde nach Angaben des Verkäufers erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
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