hainbuchenweg 12, 90596 schwanstetten
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Praktische 2 Zi. - Wohnung in sonniger Lage
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Grundriss
Fotos und Links
soweit vorhanden !
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Ansicht Balkonseite des Hauses
Objekt Nr. 1394 Praktische 2 Zimmer - Wohnung - im 1. OG mit sonnigem Balkon
für Eigennutzung und als Kapitalanlage geeignet
Ort 90441 Nürnberg - Schweinau Olivenweg
Wohnfläche 55 m² ( 2 Zi.) ....zum Grundriss (sobald vorhanden)
Lage / Infrastruktur Ruhige Lage in schönem Wohngebiet.
Gute Infrastruktur und Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
Stadtbusse - U-Bahn im Bau - nur wenige Geh-Minuten entfernt
Kindergarten, Schule, Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Ärzte, Drogerie, Apotheke, alles in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen
Ausstattung Die Ausstattung ist sehr gepflegt und gediegen
Z.Zt. ist die Wohnung noch möbliert.
Die Möblierung könnte größtenteils übernommen werden.
Dies erleichtert eine möblierte Vermietung, falls die Wohnung als Kapitalanlage erworben wird
- Kücheneinrichtung
- hell gefliestes Bad
- großer Balkon nach Süden ausgerichtet
- hochwertige weiße Kunststoff-Fenster mit Rollos
- Holztüren, Holzzargen
- Zentralheizung
- Kabelanschluß
Sonstiges Hausmeister
Nutzfläche, Gemeinschaftsräume Kellerabteil
Waschmaschinenraum, Fahrradkeller
Baujahr 1971
Hausgeld 197,00 €
Preis 65.000 € ....
Nebenkosten 3,5 % Grunderwerbsteuer und die Kosten der notariellen Beurkundungen
Verfügbarkeit nach Vereinbarung
die Wohnung ist z.Zt. vermietet
Maklerprovision
Der Käufer oder der im Interesse des Käufers handelnde Empfänger dieses Angebotes zahlt an uns incl. MWSt. 3,57 % aus dem Gesamtkaufpreis, incl. sonstiger zur Übernahme des Objektes vereinbarter Leistungen.
Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluß eines privatrechtlichen oder notariellen Vertrages, auch wenn dieser über eine Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft oder eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma getätigt wird. Sie gilt erst dann als bezahlt, wenn sie dem Konto der Firma Schemmel, Schwanstetten gutgeschrieben ist. Zahlungen an Dritte gelten als nicht geleistet.
Nach § 242 BGB muss "Vorkenntnis" umgehend schlüssig nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit zum Erwerb dieses Objektes als bisher unbekannt gilt.
Dieses Exposé wurde nach Angaben des Verkäufers erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
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